FLINTBEK (LLUR). Die Fristen für das Auf-den-Stock-setzen von Knicks sind llgemein bekannt. Bis zum letzten Tag im Februar war dies erlaubt. Die Frist wurde gewählt, um nicht in die Brutzeit zu geraten und damit Nester und brütende Vögel zu gefährden. Oftmals erfolgen die Arbeiten allerdings „auf den letzten Drücker“.
Damit ist dem Gesetz Genüge getan – so meint man. Das Schnittgut bleibt dann liegen und wird zu einem passenderen Zeitpunkt abgeräumt. Auch jetzt noch, sechs Wochen nach Ablauf des Schnitttermins – liegt an vielen Stellen im Land Schnittgut und wird nun von Vögeln für das Anlegen von Nestern genutzt. Bei den milden Temperaturen werden zurzeit die Reviere mit Gesang abgegrenzt und die Nester gebaut. Dabei sind Schnittguthaufen an Knicks für Arten wie Rotkehlchen und Zaunkönig, die gerne im dichten Unterholz brüten, scheinbar geeignete Brutstandorte.
Werden die Schnittguthaufen aber in den kommenden Tagen oder Wochen geschreddert, erweisen sie sich häufig als tödliche Fallen für die Tiere – Nester mit Gelegen werden zerstört und Jungvögel möglicherweise getötet.
Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) ist es verboten, wildlebende Tiere zu verletzen, zu töten, ihre Entwicklungsformen zu beschädigen oder zu zerstören. Unter diesen Schutz fallen auch die Gelege unserer heimischen Singvögel. Schnittgut sollte daher bis spätestens Mitte März entsorgt werden. Kann dies nicht erreicht werden, muss es im Zweifelsfall bis Ende September liegenbleiben, um Vögel und deren Brut nicht zu gefährden.
Ein weiterer Trend ist, das Schreddergut auf dem Knick zu verteilen oder als Haufen liegenzulassen. Beides ist der Entwicklung eines Knicks nicht zuträglich, da dadurch das Aufkommen knicktypischer Pflanzen behindert und Nährstoffe eingetragen werden. Die Vegetationszusammensetzung verändert sich, Brombeeren, Brennnesseln und Giersch breiten sich aus. Das Schreddergut sollte daher abtransportiert und anderweitig entsorgt werden. Eine geeignete Verwendung findet es im Gartenbau oder zur Energiegewinnung.
Bedenken Sie bitte: Viele Tiere sind in unserer ausgeräumten Landschaft auf Strukturen angewiesen und je mehr Naturnähe wir – auch in unseren Gärten – zulassen, desto besser sind die Überlebenschancen unserer heimischen Wildtiere. Ihnen diese Strukturen scheinbar anzubieten und sie ihnen dann zur falschen Zeit wieder zu nehmen, schadet mehr als das es nützt. Insofern bitte den Knick zur richtigen Zeit fachgerecht auf den Stock setzen, Teile des Knicks stehenlassen, z.B. geeignete Überhälter ausreichender Stärke und bei einem Redder nur eine Seite auf den Stock setzen; entfernen Sie das Schnittgut bis spätestens Mitte März und vermeiden Sie Nährstoffanreicherung im Knick, z.B. durch Schreddergut. Rotkehlchen & Co. werden es Ihnen danken!